AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahme- oder Veranstaltungsvertrag der
Hotel und Restaurant "Weißer Hirsch" Wieland GmbH & Co. KG, Wernigerode
HRA Nr.: 20275 Amtsgericht Stendal (nachfolgend Hotel genannt)
1. | Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel- zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. | |
2. | Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. | |
3. | Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung Anwendung. | |
Vertragsabschluss, - Partner, - Haftung; - Verjährung | ||
1. | Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. | |
2. | Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. | |
3. | Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. | |
4. | Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate. | |
5. | Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. | |
Leistungen, Preise, Zahlung, AufrechnungLeistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung | ||
1. | Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. | |
2. | Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leitungserbringung gültigen Preisliste und beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen bei Vorliegen wichtiger Gründe vorzunehmen. Bis zu 21 Tagen vor Leistungserbringung kann das Hotel bei außergewöhnlicher Preisindexentwicklung seine Preise erhöhen. Der Gast kann bei einer Erhöhung von mehr als 5 % des Leistungspreises vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht ist unverzüglich nach Bekanntgabe schriftlich geltend zu machen. | |
3. | Die vereinbarten Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. | |
4. | Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. | |
5. | Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. | |
6. | Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. | |
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) | ||
1. | Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. | |
2. | Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. | |
3. | Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen, mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. | |
Rücktritt des Hotels | ||
1. | 1. Das Hotel ist berechtigt, in der Zeit bis zu einem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Termin um Rücktritt seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. | |
2. | Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. | |
3. | Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Absatz 1/Geltungsbereich, Punkt 2 vorliegt. | |
4. | Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. | |
5. | Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. | |
Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe | ||
1. | Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. | |
2. | Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. | |
3. | Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. | |
4. | Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, steht es dem Hotel frei, reservierte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. | |
Haftung des Hotels | ||
1. | Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch beschränkt auf Leistungs- mängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. | |
2. | Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber bis zum Zehnfachen des Zimmerpreises, höchstens 1.500,00 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 2.500,00 Euro (Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB.) | |
3. | Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. | |
4. | Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. | |
5. | Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. | |
6. | Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. | |
Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen | ||
Bei vereinbarten Leistungen, wie Bereitstellung von separaten Räumlichkeiten, Raummieten, und/oder vereinbarten Umsätzen von Speisen und Getränken - z. B. bei Veranstaltungen - gelten nachstehende Bedingungen: | ||
1. | Der Kunde hat dem Hotel spätestens 3 Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach dieser Teilnehmerzahl abgerechnet. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungbeginn dem Hotel mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 15 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie vereinbarte Räume zu tauschen, sofern es dem Veranstalter zumutbar ist. | |
2. | Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von separaten Räumlichkeiten gelten folgende Rücktrittsfristen: | |
3. | Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. | |
4. | Der Veranstalter ist verpflichtet, über Art und Zweck der Veranstaltung vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß zu informieren. Nach Vertragsabschluss beabsichtigte Änderungen der Art und des Zwecks der Veranstaltung sind unverzüglich dem Hotel mitzuteilen. Das Hotel behält sich für diesen Fall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. | |
5. | Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, vom Veranstalter wegen Umsatzausfall, Rufschädigung oder anderer Gründe eine angemessene Vergütung zu fordern. | |
6. | Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsmäßige Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. | |
7. | Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. | |
8. | Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens jedoch 12 Stunden nach der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Veranstalter eine angemessene Gebühr zu zahlen hat. | |
9. | Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. | |
10. | Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Umfangbestimmung mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr erhoben. | |
11. | Das Hotel ist berechtigt, für die Bereitstellung von Räumlichkeiten neben der Vereinbarung konkreter Leistungen, oder Raummieten, eine Mindestumsatzgarantie zu vereinbaren. | |
Schlussbestimmungen | ||
1. | Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. | |
2. | Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels - Wernigerode. | |
3. | Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. | |
4. | Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druckfehlern bleibt vorbehalten. | |
5. | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. | |
Wernigerode, Oktober 2009 | ||


